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Spenden, Stiften, Vererben

Ansprechpartnerin

Bettina Merten   
Fundraising               
Tel. (07161) 67 39-38

e-Mail

Es bleibt Ihnen überlassen

Wenn Sie die Rotkreuz-Stiftung Göppingen mit einem finanziellen Beitrag unterstützen möchten, gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten:

Spenden

Sie können der Stiftung Geld spenden. Beträge, die als Spende für die Rotkreuz-Stiftung Göppingen bestimmt wurden und Beträge unterhalb von 200 Euro fließen direkt in die Ertragsausschüttung der Stiftung. Diese Gelder werden zeitnah verwendet für laufende Projekte. Beträge über 200 Euro werden dem Vermögensgrundstock der Rotkreuz-Stiftung Göppingen gutgeschrieben und erhöhen so dauerhaft die Erträge.

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Sollten Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte auf Ihrer Überweisung oder per Telefon oder Mail uns Ihre Adresse an.

Stiften

Sie können der Rotkreuz-Stiftung Göppingen einen Geldbetrag zustiften: sei es durch ein festgeschriebenes Vermächtnis in Ihrem Testament oder bereits zu Lebzeiten. Eine Zustiftung erhöht dauerhaft das Grundstockvermögen der Stiftung und führt zu höheren Erträgen. Nur die Erträge der Stiftung werden für die Finanzierung unserer Satzungsgemäßen Aufgaben verwendet. Der Vermögensgrundstock der Rotkreuz-Stiftung Göppingen bleibt ungeschmälert erhalten.
 

Vererben

Sie können in Ihrem Testament auch ein Vermächtnis zugunsten der Rotkreuz-Stiftung Göppingen verfügen. Dieses Vermächtnis wird dann nach der Testamentseröffnung gemäß Ihrer persönlichen Verfügungen verwendet. Hierbei muss es sich nicht um ein reines Geldvermächtnis handeln, auch können Sie der Stiftung Immobilien oder Wertgegenstände vermachen.

Sollten Sie Interesse oder Fragen zum Thema Vermächtnis, Testamente, Erben und Vererben haben, können Sie gerne Bettina Merten kontaktieren unter Tel. 07161/ 67 39-23 oder unsere kostenlose Broschüre zu diesem Thema bei Frau Merten anfordern.
 

Steuerliche Vorteile

Spenden können jährlich bis zu einer Höhe von 20 % Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10b EStG, Abs.1)

Der steuerliche Höchstbetrag für Zustiftungen und die Einrichtung von Treuhandstiftungen liegt bei 1 Mio. Euro (§10b EStG, Abs.1a)

Als anerkannte Gemeinnützige Organisation und Stiftung sind wir von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spende kommt gänzlich dem Gemeinwohl zugute. Auch können Sie verfügen, dass bis zu einem Drittel der Erträge Ihrer Zustiftung für Ihre Grabpflege verwendet wird.
 

Gemeinnützigkeit

Die Rotkreuz-Stiftung Göppingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, wie Sie gerne in unserer Stiftungssatzung nachlesen können.